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Der Begriff Gebrauchstauglichkeit hat sich in der Literatur als Übersetzung des englischen Begriffs Usability durchgesetzt.
Die größte Bedeutung auf dem Gebiet ergonomischer Bestimmungen hat die mittlerweile international anerkannte Normenreihe DIN EN ISO 9241.
„Gebrauchstauglichkeit: Das Ausmaß, in dem ein Produkt durch bestimmte Benutzer in einem bestimmten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und mit Zufriedenheit zu erreichen.“ DIN EN ISO 9241-11 (Abschnitt “Definitionen”)
Effektivität ist das Verhältnis von erreichtem Ziel zu definiertem Ziel. Ein Verhalten ist dann effektiv, wenn es ein vorgegebenes Ziel erreicht. Dies ist unabhängig vom zur Zielerreichung nötigen Aufwand, der anhand des Kriteriums der Effizienz beurteilt werden kann.
Effizienz (v. lat.: efficere = bewirken) ist das Verhältnis eines in definierter Qualität vorgegebenen Nutzens zu dem Aufwand, der zur Erreichung des Nutzens nötig ist. Als effizientes Verhalten bezeichnet man ein Verhalten, das sowohl tatsächlich zur Erreichung des Nutzens führt (Effektivität) als auch den dafür notwendigen Aufwand möglichst gering hält.
Zufriedenheit: nichts anderes verlangend, mit den gegebenen Verhältnissen, Leistungen o.ä. einverstanden, nichts auszusetzen habend.